Smart Scorecard

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) regeln die Bedingungen für den Erwerb einer Nutzungslizenz des Produktes Smart Scorecard (nachfolgend: SSC oder Software) durch den Kunden (nachfolgend der Lizenznehmer).


  1. Laufzeit und Lizenzumfang

1.1 Der Lizenznehmer erwirbt eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung der SSC für die im Angebot aufgelisteten Wettbewerbe oder die im Angebot vorgesehene Laufzeit.

Ist im Angebot eine Laufzeit für die Lizenz zur Nutzung der SSC vorgesehen, so verlängert sich diese stillschweigend für den selben Zeitraum, es sei denn eine der Parteien kündigt innerhalb von dreißig Tagen vor Vertragsablauf.

1.2 Dem Lizenznehmer ist es nicht gestattet, die Software zu dekompilieren oder ihren Quellcode einschließlich durch Zurückentwicklung (Reverse Engineering) zu rekonstruieren.


  1. Rechtsvorbehalt

2.1 Mit Ausnahme der unter Artikel 1 erteilten Lizenz behält sich Vertical-Life alle ihr zustehenden Rechte vor.

Der Lizenznehmer bestätigt und erklärt sich damit einverstanden, dass die Nutzung der SSC durch den Lizenznehmer ausschließlich gemäß den ausdrücklichen Bestimmungen dieser AGB und nicht darüber hinaus oder anderweitig erfolgen darf.

  1. Nutzung

3.1 Außer in dem gesetzlich zulässigen Umfang ist es dem Lizenznehmer nicht gestattet:

3.2 Darüber hinaus ist es dem Lizenznehmer nicht gestattet:

  1. Pflichten

4.1 Der Lizenznehmer ist zu jeder Zeit verpflichtet:

  1. Vertrauliche Informationen

5.1 „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser AGB sind alle Informationen, sämtliches Know-how und alle technischen und nicht technischen Daten, die Vertical-Life dem Lizenznehmer gegenüber zum Zwecke oder für die Dauer der Erfüllung der Nutzung der SSC offenlegt oder bereitstellt.

Die vertraulichen Informationen umfassen sowohl Informationen in mündlicher und schriftlicher Form als auch Informationen, die auf einem Speichermedium enthalten sind.

5.2 Die folgenden Informationen gelten hingegen nicht als vertrauliche Informationen:

5.3 Der Lizenznehmer hält alle vertraulichen Informationen streng geheim und legt die vertraulichen Informationen nur in dem Umfang gegenüber anderen Parteien offen, in dem es zur Erfüllung des oben dargelegten Vertragsgegenstands erforderlich ist.

Vertical-Life erteilt keine Rechte oder Lizenzen in Verbindung mit den technischen Informationen oder Erfindungen, die im Rahmen des Vertrags offengelegt werden.

5.4 Vorbehaltlich einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch Vertical-Life, erklärt sich der Lizenznehmer damit einverstanden:

5.5 Darüber hinaus unternimmt der Lizenznehmer alle angemessenen Schritte, um die ihm gegenüber durch Vertical-Life offengelegten vertraulichen Informationen zu schützen.

Alle vertraulichen Informationen sind auf Anfrage von Vertical-Life an Vertical-Life zurückzugeben oder umgehend zu vernichten, und zwar ohne dass der Lizenznehmer eine Kopie davon behält.

Falls der Lizenznehmer oder eine andere Partei, an die der Lizenznehmer die vertraulichen Informationen übermittelt, rechtlich dazu gezwungen werden, die vertraulichen Informationen offenzulegen, setzt der Lizenznehmer Vertical-Life unverzüglich schriftlich darüber in Kenntnis, damit Vertical-Life angemessene rechtliche Abhilfe verlangen kann. Der Lizenznehmer unterstützt Vertical-Life bei seinen Bemühungen, eine solche Abhilfe zu erlangen, doch der Lizenznehmer ist nicht verpflichtet, einen Rechtsstreit oder ein Gerichtsverfahren im Namen von Vertical-Life zu führen.

Der Lizenznehmer oder die angefragte Person dürfen in dem Fall nur den Teil der vertraulichen Informationen liefern, der rechtlich zwingend erforderlich ist, und sind verpflichtet, nach besten Kräften angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um sicherzustellen, dass die vertraulichen Informationen vertraulich behandelt werde.

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, Vertical-Life gegen jegliche unmittelbaren und mittelbaren Schäden, die sich aus einem Verstoß gegen diesen Artikel ergeben, schadlos zu halten.

5.6 Obwohl Vertical-Life sich bemüht hat, die Informationen, die Vertical-Life für die Zwecke dieses Vertrags für relevant hält, in den vertraulichen Informationen miteinzuschließen, sind sich die Parteien darüber einig, dass Vertical-Life keine Erklärungen oder Zusicherungen in Bezug auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der vertraulichen Informationen abgibt. Der Lizenznehmer bestätigt, dass weder Vertical-Life noch seine Geschäftsführer, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, nahestehenden Personen, Erfüllungsgehilfen, Berater und Vertreter gegenüber dem Lizenznehmer oder jedwedem seiner Vertreter eine Haftung aufgrund der Nutzung der vertraulichen Informationen übernimmt.

  1. Support und Wartung

6.1 Mit der Lieferung der SSC verpflichtet sich Vertical-Life, den Lizenznehmer bei der Einrichtung der SSC zu unterstützen. Nach Lieferung der SSC empfiehlt Vertical-Life dem Lizenznehmer bei aufkommenden Fragen zuerst die Video-Tutorial Bibliothek und die Anleitungen zu Rate zu ziehen. Darüber hinaus stellt Vertical-Life einen Help Desk für Kundenfragen zur Verfügung.

6.2 Darüber hinausgehende Services, Support- und Wartungsleistungen werden zu einem Stundensatz von 65,00 EUR zzgl. MwSt. (soweit anwendbar) gesondert vereinbart.

  1. Lizenz- und Einrichtungsgebühr

7.1 Die Rechnung ist bei Sicht zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug wird die Gültigkeit der Lizenz ohne Weiteres ausgesetzt.

7.2 Für den Fall, dass der Lizenznehmer für die Bezahlung der Lizenz seine Kreditkarteninformationen angegeben hat, stimmt er zu, dass bei Vertragsverlängerung der Betrag automatisch abgebucht wird.

7.3 Darüber hinaus ist es Vertical-Life unter Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen gestattet, ohne zusätzliche Vergütung Fotos und Videos auf der Grundlage der Nutzung der SSC in der Kletterhalle nach vorheriger Absprache mit dem Lizenznehmer anzufertigen und diese wirtschaftlich zu verwerten.

  1. Haftungsausschluss

8.1 Für Sach- und Personenschäden, die sich aus einer Nichtverfügbarkeit oder Fehlfunktion der SSC ergeben, übernimmt Vertical-Life keine Haftung.

Für die Sicherheit vor Ort ist allein der Lizenznehmer verantwortlich und der Lizenznehmer versichert gegenüber Vertical-Life, dass er sämtliche angemessene Maßnahmen umsetzt, um die Sicherheit der Kletterer in seiner Einrichtung zu gewährleisten.

Vertical-Life haftet nicht für Schäden, die Personen oder Sachen aufgrund der Nutzung von Informationen, Daten und Dienstleistungen, die Vertical-Life im Rahmen der Erfüllung der Vertragspflichten zur Verfügung stellt, durch den Lizenznehmer entstehen.

8.2 Vertical-Life übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit, Authentizität, Richtigkeit und Aktualität von Daten und Informationen, die dem Lizenznehmer oder Dritten durch die Erfüllung der Vertragsverpflichtungen zur Verfügung gestellt werden.

8.3 Vertical-Life übernimmt keine Haftung für die Nichtverfügbarkeit von Diensten, Daten und Informationen, wenn der Lizenznehmer keine dem Stand der Technik entsprechende Hardware verwendet.

8.4 Soweit ein erheblicher Mangel auf Vertical-Life zurückzuführen ist und der Lizenznehmer eine Nacherfüllung verlangt, ist Vertical-Life nach eigenem Ermessen zur Beseitigung des Mangels und zum Austausch des Produkts berechtigt. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung ist der Lizenznehmer berechtigt, den Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen zu kündigen. In diesem Fall wird die Vertical-Life zustehende Entschädigung proportional reduziert.

8.5 Der Lizenznehmer stellt Vertical-Life von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der unsachgemäßen Verwendung der von Vertical-Life zur Verfügung gestellten Produkte, Daten und Informationen im Zuge der Erfüllung der Vertragsverpflichtungen ergeben.

  1. Urheberrechte

9.1 Vertical-Life gewährt dem Lizenznehmer eine begrenzte, nicht exclusive Lizenz zur Nutzung der geistigen Eigentumsrechte von Vertical-Life´s, vorbehaltlich der in den AGB ausdrücklich festgelegten Bedingungen.

9.2 Vertical-Life kann die Daten und Informationen, die der Lizenznehmer über das Back-End in die Datenbank des SSC Systems einspeist, nutzen, veröffentlichen und an Dritte weitergeben (z.B Sharing Funktion für Kunden auf Facebook, I-frame Integration auf Website, Info Screen in der Kletterhalle, Vertical-Life App Integration). Der Lizenznehmer sichert Vertical-Life zu, dass er über die von ihm zur Verfügung gestellten Daten frei verfügen kann.

9.3 Der Lizenznehmer hält Vertical-Life von allen Ansprüchen Dritter aufgrund von rechtswidriger Beschaffung und Nutzung von Daten und Informationen schadlos.

  1. Kündigung

10.1 Der Vertrag und die darin erteilte Lizenz können in folgenden Fällen von jeder Partei durch schriftliche Kündigung gegenüber der jeweils anderen Partei ohne Einhaltung der Kündigungsfrist von 30 Tagen gekündigt werden:

10.2 Bei jeglicher Kündigung des Vertrags aus jedwedem Grund:

  1. Personenbezogene Daten

11.1 Um seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nachzukommen, verarbeitet Vertical-Life vom Lizenznehmer bereitgestellte personenbezogene Daten.

Vertical-Life hat angemessene technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um die Verarbeitung dieser Daten in Einklang mit den Bestimmungen der EU-Verordnung 679/2016 zu bringen.

Für die rechtmäßige Erfassung der personenbezogenen Daten, die von Vertical-Life verarbeitet werden, ist der Lizenznehmer verantwortlich.

11.2 Vertical-Life verarbeitet die Daten um seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nachzukommen. Insbesondere kann Vertical-Life die Daten verwenden, um die Nutzung der Software zu ermöglichen, die Daten im Internet und auf Bildschirmen zu veröffentlichen, Bewertungen und Informationen per E-Mail an den Lizenznehmer zu senden.

11.3 Zu diesem Zweck kann Vertical-Life die vom Lizenznehmer zur Verfügung gestellten Daten verwenden und offenlegen.

11.4 Vertical-Life übermittelt die Daten an Dritte, wenn es zur Erreichung der oben genannten Ziele erforderlich ist.

11.5 Vertical-Life wird den Lizenznehmer jederzeit über die Existenz, Quelle und den Inhalten der Daten informieren. Die betroffenen Personen haben das Recht, die Authentizität der Daten zu überprüfen, deren Integration und Aktualisierung zu verlangen. Sie haben auch das Recht, rechtswidrig verarbeitete Daten löschen zu lassen.

  1. Schlussbestimmungen

12.1 Für alle Fragen gilt das italienische Zivilgesetzbuch und die italienischen Gesetze über den Schutz der Rechte am geistigen Eigentum.

12.2 Das UN-Kaufrecht (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf) wird ausgeschlossen.

12.3 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags ungültig, unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt.

12.4 Bei Widersprüchen oder Zweideutigkeit ist die deutsche Fassung der AGB maßgeblich.

12.5 Der Vertrag unterliegt italienischem Recht und wird nach diesem Recht ausgelegt und jegliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, unterliegen ausschließlich der Gerichtsbarkeit der Gerichte in Bozen.

12.6 Diese AGB und das Angebot stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien bezüglich der Nutzung des SSC durch den Kunden dar und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen, Vorschläge oder Darstellungen, schriftlich oder mündlich, bezüglich seines Gegenstands. Keine Änderung, Ergänzung oder Verzicht auf eine Bestimmung dieser Vereinbarung ist wirksam, wenn sie nicht schriftlich und von den Parteien unterzeichnet ist. Die Parteien vereinbaren, dass jede in einem Kundenangebot oder in anderen Kundenangebotssunterlagen (mit Ausnahme von Angeboten welche von Vertical-Life erstellt wurden) angegebene Bedingung nichtig ist. Im Falle eines Konflikts oder einer Widersprüchlichkeit zwischen den folgenden Dokumenten gilt die Rangfolge: (1) das zutreffende Angebot, (2) alle Exponate, Zeitpläne oder Zusätze zu diesen AGB und (3) die AGB.